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Gründungszuschuss als Coach: Alles, was du wissen musst

Matthias Hahn

In Deutschland ist der Beruf des Coaches ein attraktiver und schnell wachsender Markt. Viele Menschen träumen davon, ihre eigene Coaching-Praxis zu gründen und andere auf ihrem Weg zu persönlichem und beruflichem Erfolg zu unterstützen. Eine der großen Herausforderungen auf dem Weg zur Selbständigkeit als Coach kann die Finanzierung des Vorhabens sein. Hier kommt der Gründungszuschuss ins Spiel. Aber was ist der Gründungszuschuss und wie kannst du ihn als angehender Coach nutzen? In diesem Artikel beantworten wir alle deine Fragen rund um das Thema "Gründungszuschuss als Coach".

Einleitung: Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Er wird von der Agentur für Arbeit vergeben und soll dazu beitragen, die Anfangsphase der Selbständigkeit finanziell zu überbrücken.

Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Teilen:

  1. In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, erhältst du deinen bisherigen Arbeitslosengeldanspruch plus 300 Euro pro Monat für die Sozialversicherung.

  2. In der zweiten Phase, die weitere neun Monate dauern kann, erhältst du nur noch die 300 Euro pro Monat für die Sozialversicherung.

Diese Förderung kann besonders für angehende Coaches attraktiv sein, da sie die Möglichkeit bietet, die Coaching-Praxis aufzubauen und gleichzeitig finanziell abgesichert zu sein.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Bevor du den Gründungszuschuss beantragen kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Arbeitslosigkeit: Du musst arbeitslos gemeldet sein oder es droht die Arbeitslosigkeit.

  2. Restanspruch auf Arbeitslosengeld: Du musst noch einen Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld haben, wenn du deinen Antrag stellst.

  3. Fachliche Eignung: Du musst nachweisen, dass du für deine geplante Selbständigkeit qualifiziert bist. Als Coach kann das zum Beispiel durch eine entsprechende Ausbildung oder durch praktische Erfahrung geschehen.

  4. Tragfähiges Geschäftskonzept: Du musst einen Businessplan vorlegen, der deine Geschäftsidee und deine Strategie für die Umsetzung detailliert beschreibt. Darüber hinaus musst du eine Rentabilitätsvorschau und eine Liquiditätsplanung vorlegen, die zeigen, dass dein Vorhaben finanziell tragfähig ist.

  5. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle: Du musst eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen, die bestätigt, dass dein Geschäftskonzept tragfähig ist. Fachkundige Stellen können zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder ein erfahrener Steuerberater sein.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Wenn du alle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllst, kannst du den Antrag bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Dabei solltest du einige Schritte befolgen:

  1. Beratungsgespräch: Vereinbare ein Beratungsgespräch mit deiner Agentur für Arbeit. Hier kannst du alle deine Fragen zum Gründungszuschuss klären und wichtige Informationen erhalten.

  2. Businessplan erstellen: Erstelle einen detaillierten Businessplan, der deine Geschäftsidee, deine Strategie für die Umsetzung, deine Marktanalyse, deine Rentabilitätsvorschau und deine Liquiditätsplanung enthält.

  3. Stellungnahme einholen: Hol dir eine Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle, die bestätigt, dass dein Geschäftskonzept tragfähig ist.

  4. Antrag stellen: Fülle den Antrag auf Gründungszuschuss aus und reiche ihn zusammen mit deinem Businessplan und der Stellungnahme bei deiner Agentur für Arbeit ein.

  5. Entscheidung abwarten: Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, musst du auf die Entscheidung der Agentur für Arbeit warten. Diese Entscheidung basiert auf der Beurteilung deines Businessplans und der Stellungnahme der fachkundigen Stelle.

Vor- und Nachteile des Gründungszuschusses

Wie bei jeder staatlichen Förderung gibt es auch beim Gründungszuschuss Vor- und Nachteile, die du abwägen solltest.

Vorteile

  1. Finanzielle Sicherheit: Der Gründungszuschuss bietet dir eine finanzielle Sicherheit in der Anfangsphase deiner Selbständigkeit, wenn deine Einnahmen noch unsicher sein können.

  2. Zeit für den Aufbau deiner Praxis: Da du finanziell abgesichert bist, kannst du dich voll und ganz auf den Aufbau deiner Coaching-Praxis konzentrieren.

  3. Unabhängigkeit: Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Das bedeutet, dass du ihn nicht zurückzahlen musst und daher keine Schulden aufbaust.

Nachteile

  1. Bürokratischer Aufwand: Die Beantragung des Gründungszuschusses kann einigen bürokratischen Aufwand bedeuten, insbesondere die Erstellung des Businessplans und das Einholen der Stellungnahme.

  2. Unsicherheit: Die Gewährung des Gründungszuschusses ist Ermessenssache der Agentur für Arbeit und daher nicht garantiert.

  3. Zeitliche Begrenzung: Der Gründungszuschuss ist auf maximal 15 Monate begrenzt. Danach musst du in der Lage sein, deinen Lebensunterhalt aus deiner Selbständigkeit zu bestreiten.

Zusammenfassung

Der Gründungszuschuss kann eine attraktive Option für angehende Coaches sein, die sich selbstständig machen wollen. Er bietet finanzielle Sicherheit in der Anfangsphase der Selbständigkeit und ermöglicht es dir, dich voll und ganz auf den Aufbau deiner Coaching-Praxis zu konzentrieren.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen, darunter Arbeitslosigkeit, einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld, eine fachliche Eignung und ein tragfähiges Geschäftskonzept. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt und erfordert die Vorlage eines detaillierten Businessplans und einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.

Fazit

Der Gründungszuschuss ist sicherlich kein Allheilmittel für alle Herausforderungen, die mit der Gründung einer eigenen Coaching-Praxis einhergehen. Aber er kann eine wertvolle Unterstützung sein, um den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern. Wie bei jeder geschäftlichen Entscheidung ist es wichtig, alle Vor- und Nachteile abzuwägen und sicherzustellen, dass der Gründungszuschuss der richtige Weg für dich ist.

FAQ

1. Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen und noch einen Restanspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld haben, können den Gründungszuschuss beantragen.

2. Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?

Der Gründungszuschuss wird in der ersten Phase für sechs Monate gezahlt. In der zweiten Phase kann er für weitere neun Monate gezahlt werden.

3. Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Du musst ihn also nicht zurückzahlen.

4. Was muss ich tun, um den Gründungszuschuss zu beantragen?

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einen Antrag bei deiner Agentur für Arbeit stellen, einen detaillierten Businessplan erstellen und eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen, die bestätigt, dass dein Geschäftskonzept tragfähig ist.

5. Kann ich den Gründungszuschuss auch bekommen, wenn ich nicht arbeitslos bin?

Nein, der Gründungszuschuss ist eine Förderung für Arbeitslose. Wenn du nicht arbeitslos bist, kannst du den Gründungszuschuss nicht beantragen.

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